
Pensionsfonds
1. ... zur Auslagerung von Pensionszusagen
Die Pensionszusage zählt zu den verbreitetsten Formen der betrieblichen Altersversorgung. Mit Eintritt des Mitarbeiters in den Ruhestand zahlt der ehemalige Arbeitgeber seinem Mitarbeiter jeden Monat eine vereinbarte Rente. Neben den positiven personal- wirtschaftlichen Aspekten, die mit der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung verbunden sind, zeichnen sich unmittelbare Pensionszusagen dadurch aus, dass für sie Pensionsrückstellungen in der Handels- und in der Steuerbilanz zu bilden sind.Pensionsrückstellungen haben für Unternehmen zunehmend Nachteile:
- Die aufgrund von steuerlichen Vorschriften gebildeten Pensionsrückstellungen entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Pensionsverpflichtungen.
- Somit verbergen sich in der Rückstellung wirtschaftliche Risiken: Die höhere Lebenserwartung der Pensionäre und der hohe steuerlich festgelegte Zins von 6% können die Pensionszusage zu einer finanziellen Zeitbombe für den Arbeitgeber machen.
- Pensionsrückstellungen haben negative Auswirkungen auf externe Ratings, wodurch sich wiederum die Konditionen für Kredite verschlechtern können (Basel II).
- verändert seine Bilanzkennzahlen (Rating, Basel II) und erhöht
somit die Kreditwürdigkeit - beherrscht seine künftigen Liquiditätsabflüsse besser
- vermeidet Kosten für die Rentenverwaltung
- bereitet sich auf die internationale Bilanzierung vor
- erleichtert den Unternehmensverkauf
- reduziert Kosten die Kosten für die Insolvenzsicherung und Rentnerverwaltung
2. Beitragszusage mit Mindestleistung
Kombination aus Sicherheit und Ertrag.Durch liberalere Anlagemöglichkeiten eines Pensionsfonds können die Mitarbeiter direkt an wirtschaftlichen Entwicklungen teilhaben. Hierfür stehen verschiedene Investmentfonds für deren individuelle Lebenssituation und deren persönliche Risikoneigung zur Auswahl.
Beitragszusage mit Mindestleistung: Garantiert das Mindeste an Versorgung
Über die Beitragszusage mit Mindestleistung wird sichergestellt, dass die Arbeitnehmer auf jeden Fall eine garantierte Mindestleistung erhalten. Die Mindestleistung bezieht sich auf die eingezahlten Beiträge ohne Beitragsanteile für Risikoabsicherungen und Ratenzuschläge.
Mit dieser Zusageform wird ermöglicht, an wirtschaftlichen Entwicklungen direkt partizipieren zu können, ohne das Risiko eingehen zu müssen, dass die versorgungs- berechtigten Personen in Zeiten schlechter Konjunktur keine oder nur unzureichende Leistungen erhalten. Wir bieten den optimalen Lösungsansatz für die Garantieleistung der Arbeitnehmer und die Risikoentlastung des Arbeitgebers. Übrigens: Der Pensionsfonds kann auch für arbeitnehmerfinanzierte Versorgungswerke genutzt werden, auch Mischformen sind möglich!
Risikominimierung für den Arbeitgeber.
Arbeitgeber müssen diese Beitragszusage mit Mindestleistung verbindlich einhalten. Bei herkömmlichen Pensionsfonds trägt somit der Arbeitgeber das Risiko für den Fall, dass die wirtschaftliche Ertragslage keine ausreichenden Gewinne oder gar Verluste zulässt.
Mit unserem Modell wird dieses Risiko minimiert!: Der Beitrag wird in zwei Anteile aufgeteilt. Ein Beitragsanteil dient der Rückdeckung der garantierten Mindestleistung und der Rückdeckung vorzeitiger Risiken, wie z. B. Tod oder Invalidität. Der andere Beitragsanteil, sowie erwirtschaftete Überschüsse werden in Form von Investmentfonds angelegt, um möglichst hohe Gewinne zu erzielen.
Insolvenzschutz für unverfallbare Anwartschaften.
Selbstverständlich müssen auch die unverfallbaren Anwartschaften von Versorgungsberechtigten eines Pensionsfonds für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens abgesichert werden. Hierfür ist grundsätzlich ein jährlicher Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zu entrichten.
Sprechen Sie mit uns - für die richtige Wahl der betrieblichen Altersvorsorge!
Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos von unseren Volksfürsorge-Spezialisten beraten. Wir erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten und alle Vorteile - Sie erhalten eine maßgeschneiderte Empfehlung, damit Sie sich gleich für das richtige Produkt entscheiden.
Ein Produkt der
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Gebündelte Kraft!
Die Fusion der AMB Generali Pensionsfonds AG mit der Pensor Pensionsfonds AG ist vollzogen - das fusionierte Unternehmen firmiert jetzt unter:
Generali Deutschland Pensor Pensionsfonds AG.
Generali Deutschland Pensor Pensionsfonds AG.

