Betriebliche Altersversorgung Mit Unterstützung von Arbeitnehmer und StaatBetriebliche Altersversorgung Mit Unterstützung von Arbeitnehmer und Staat

 

Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine Rentenversicherung bei der Pensionskasse ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der Mitarbeiter ist versicherte Person. Er bzw. seine Angehörigen haben das unwiderrufliche Recht, ab dem 60. Lebensjahr eine Rentenleistung aus dem Vertrag zu erhalten. Alternativ kann die Leistung auch als Kapitalabfindung erfolgen.


Finanzierung.

Über die Finanzierungsform entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Neben der arbeitgeberfinanzierten Pensionskasse können sie auch eine voll oder anteilig arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung einrichten. Teilweise sind Arbeitgeberbeiträge aber auch im Tarifvertrag geregelt. Grundsätzlich gilt bei einer Versorgung über die Pensionskasse:

Steuerfreie Beiträge.

Die Beiträge sind bis zu 4 % der Beitrags- bemessungsgrenze der allgemeinen Renten- versicherung (West) steuerfrei - egal, ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert (oder mischfinanziert). Im Jahr 2010 beläuft sich der genannte Betrag auf 2.640,00 EUR jährlich. Es können außerdem 1.800,00 EUR p. a. steuerfrei eingezahlt werden, wenn noch keine Förderung nach § 40 b EStG (Pauschal- besteuerung) a. F. besteht und es sich um eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung handelt,
die nach dem 31.12.2004 erteilt wurde.

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Ein Produkt der  

Die Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbst- ständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungs- vereins auf Gegenseitigkeit. Die Pensionskasse erbringt Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung gegen Zahlung von Beiträgen und gleicht insofern der Lebens- versicherung. Sie unterliegt wie jedes Lebens- versicherungsunternehmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).
 

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