Betriebliche Altersversorgung Mit Unterstützung von Arbeitnehmer und StaatBetriebliche Altersversorgung Mit Unterstützung von Arbeitnehmer und Staat

 

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen. Sie übernimmt die Abwicklungsprozesse des Arbeitgebers bei der Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung.

Hierzu gehören u. a.
  • die Erstellung der Leistungsausweise,
  • die spätere Rentnerverwaltung,
  • Erstellung von Unverfallbarkeitsbescheiden,
  • Überwachung der steuerlichen Grenzen, etc.
Der Arbeitgeber wird Trägerunternehmen in der kongruent (deckungsgleich) rückgedeckten Unterstützungskasse. Die vom Arbeitgeber gezahlten Zuwendungen (auch Dotierungen genannt) werden deckungsgleich über eine Rückdeckungsversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG angelegt. Somit ist eine periodengerechte Ausfinanzierung gewährleistet.


Der Unternehmensvorteil: Steuerersparnis aufgrund absetzbarer Betriebsausgaben.

Das Unternehmen zahlt Zuwendungen an die Unterstützungskasse. Diese Zuwendungen können unter Beachtung bestimmter Gesetzmäßigkeiten als Betriebsausgaben voll abgesetzt werden und führen zu einer Gewinnminderung im Jahr der Zahlung.

Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen.

Alle arbeitgeberfinanzierten Zuwendungen bleiben sozialversicherungsfrei! Betrachtet man die Zuwendungen, die für die Mitarbeiter entrichtet werden, als eine Art Lohn und zahlt diese z. B. anstelle einer anstehenden Gehaltserhöhung, spart das Unternehmen für diese Lohnerhöhung die Lohnnebenkosten!

Durchführung einer Unterstützungskassen-Versorgung.

Unserer Unternehmensgruppe gehören die Generali Unterstützungskasse e. V., aber auch die ufba Unterstützungskasse e. V. an.

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Ein Produkt der  

Weitere Vorteile im Überblick

Die Steuervorteile überzeugen.

In der Finanzierungsphase sind die Beiträge in eine Versorgung über die Unterstützungskasse im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen grundsätzlich - ohne Höchstgrenze - lohnsteuerfrei.

Erst die späteren Versorgungsleistungen unterliegen einer nachgelagerten Besteuerung. Ein großer Vorteil hierbei ist, dass die versorgungsberechtigte Person in der Rentenbezugszeit in der Regel mit einem wesentlich niedrigeren Grenzsteuersatz als in ihrem aktiven Erwerbsleben belegt sein wird. Da diese Leistungen als Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit versteuert werden, stehen den Versorgungsberechtigten dann bis zum Jahr 2040 attraktive Steuerfreibeträge zur Verfügung.

Keine Beitragslimitierung!

Arbeitgeber können in Form von laufenden, gleich bleibenden oder ansteigenden Zuwendungen soviel für ihre Mitarbeiter aufwenden, wie sie möchten. Beitragshöchst- grenzen wie bei der Direktversicherung oder beim Pensionsfonds sind nicht gegeben. Die Unterstützungskasse bietet somit eine gute Ergänzung für bereits bestehende betriebliche Altersversorgungsverträge. Die Unterstützungs- kasse ist also auch ein geeigneter Durch- führungsweg für die Führungskräfte des Unternehmens.
 

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