Betriebliche Altersversorgung Mit Unterstützung von Arbeitnehmer und StaatBetriebliche Altersversorgung Mit Unterstützung von Arbeitnehmer und Staat

 

Pensionszusage = Deferred Compensation

"Deferred Compensation" bedeutet "Aufgeschobene Vergütung".

Der Arbeitnehmer verzichtet dabei auf Teile seines Entgelts (vor Steuern, d. h. brutto) zu Gunsten einer Versorgungszusage, die ihm der Arbeitgeber in Form einer betrieblichen Altersversorgung erteilt.

Ein Durchführungsweg mit beträchtlichen sozialen Aspekten.

Wie bei einer Versorgung über die Unterstützungskasse ist der Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) ("BBG"; im Jahr 2010: 2.640,00 EUR jährlich) auch sozialversicherungsfrei. Beiträge sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei!

Erst die späteren Leistungen unterliegen als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit der nachgelagerten Besteuerung. Ein großer Vorteil hierbei ist, dass die versorgungsberechtigte Person in der Rentenbezugszeit in der Regel mit einem wesentlich niedrigeren Grenz- steuersatz als in ihrem aktiven Erwerbsleben belegt sein wird. Zudem stehen dann bis zum Jahr 2040 attraktive Steuerfreibeträge zur Verfügung.

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