Betriebliche Altersversorgung Mit Unterstützung von Arbeitnehmer und StaatBetriebliche Altersversorgung Mit Unterstützung von Arbeitnehmer und Staat

 

Kombination aus Sicherheit und Ertrag

Durch liberalere Anlagemöglichkeiten eines Pensionsfonds können die Mitarbeiter direkt an wirtschaftlichen Entwicklungen teilhaben. Hierfür stehen verschiedene Investmentfonds für deren individuelle Lebenssituation und deren persönliche Risikoneigung zur Auswahl.

Steuerersparnis des Arbeitnehmers für bis zu 4.440,00 EUR p. a.!

Erst während der Leistungsphase, in der die versorgungsberechtigte Person einen in der Regel niedrigeren Grenzsteuersatz besitzt, werden die späteren Zahlungen als sonstiges Einkommen steuerpflichtig. Auch diese Regelung ist eine Neuerung im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung und bietet dem Arbeitgeber eine attraktive Alternative zu einer Lohnerhöhung steuerfrei!

Sprechen Sie mit uns - für die richtige Wahl der betrieblichen Altersvorsorge!

Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos von unseren Volksfürsorge-Spezialisten beraten. Wir erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten und alle Vorteile - Sie erhalten eine maßgeschneiderte Empfehlung, damit Sie sich gleich für das richtige Produkt entscheiden.


Ein Produkt der  

Pensionsfonds

Bei der arbeitnehmerfinanzierten Versorgung über den Pensionsfonds wandelt der Arbeitnehmer Gehaltsteile zu Gunsten einer Altersrenten-, Invaliditätsrenten- und/oder Hinterbliebenenrentenversorgung um.

Der Arbeitgeber erteilt seinen Mitarbeitern dafür eine Versorgungszusage mit garantierter Mindestleistung und führt hierfür Beiträge an den Pensionsfonds als überbetriebliche Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ab. Die Beiträge können dabei allein vom Arbeitgeber, aber auch unter Beteiligung des Arbeitnehmers finanziert werden - auch Mischformen sind möglich!

Mit der Erteilung einer Beitragszusage mit Mindestleistung gem. Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer in jedem Fall eine garantierte Mindestleistung erhalten. Die Mindestleistung bezieht sich auf die eingezahlten Beiträge ohne Beitragsanteile für Risikoabsicherungen und Ratenzuschläge. Mit dieser Zusageform wird ermöglicht, an wirtschaftlichen Entwicklungen direkt partizipieren zu können, ohne das Risiko eingehen zu müssen, dass die versorgungsberechtigten Personen in Zeiten schlechter Konjunktur keine oder nur unzureichende Leistungen erhalten. Wir bieten den optimalen Lösungsansatz für die Garantieleistung der Arbeitnehmer und die Risikoentlastung des Arbeitgebers.
 

Finden Sie Ihre Bezirksdirektion vor Ort

Suchen Erweiterte Suche

Ihr Merkzettel

Ihr Merkzettel ist leer
Tipp: Sammeln Sie Produkte auf Ihrem Merkzettel. Merkzettel öffnen

Ihr Weg zur Sorgenfreiheit

Ermitteln Sie Ihren indi- viduellen Versicherungs- bedarf - schnell und unkompliziert. Bedarf ermitteln


Kundenservice

Bei Fragen oder Anregungen sind wir für Sie da.
Tel.: 040 / 2865 - 4477
Kontakt

Schadenservice

Schnelle Hilfe in unseren Schaden-
zentren.
Schaden melden