Betriebliche Altersversorgung Mit Unterstützung von Arbeitnehmer und StaatBetriebliche Altersversorgung Mit Unterstützung von Arbeitnehmer und Staat

 

Bei der arbeitnehmerfinanzierten Versorgung über die Unterstützungskasse verzichtet der Arbeitnehmer auf Gehaltsteile zu Gunsten einer Altersrenten-, Invaliditätsrenten- und/oder Hinterbliebenenrentenversorgung.

Der Arbeitgeber wird Trägerunternehmen in der kongruent (deckungsgleich) rückgedeckten Unterstützungskasse. Die vom Arbeitnehmer umgewandelten Gehaltsteile werden von ihm als Zuwendungen gezahlt und deckungsgleich in eine Rückdeckungsversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG investiert. Somit ist eine periodengerechte Ausfinanzierung gewährleistet.

Ein Durchführungsweg mit beträchtlichen sozialen Aspekten

In der Finanzierungsphase sind die arbeitnehmer- finanzierten Beiträge steuer- und bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West; in 2010: 2.640,00 EUR jährlich) auch sozialversicherungsfrei!

Erst die späteren Leistungen unterliegen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einer nachgelagerten Besteuerung. Ein großer Vorteil hierbei ist, dass die versorgungsberechtigte Person in der Renten- bezugszeit in der Regel mit einem wesentlich niedrigeren Grenzsteuersatz als in ihrem aktiven Erwerbsleben belegt sein wird. Zudem stehen dann bis zum Jahr 2040 attraktive Steuerfreibeträge zur Verfügung.

Durchführung einer Unterstützungskassen-Versorgung über die Generali

Unserer Unternehmensgruppe gehören zum Einen die Generali Unterstützungskasse e. V., zum Anderen aber auch die ufba Unterstützungskasse e. V. an.

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Ein Produkt der  

Die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen. Sie übernimmt die Abwicklungsprozesse des Arbeitgebers bei der Durchführung einer betrieblichen Alters- versorgung. Hierzu gehören u. a. die Erstellung der Leistungsausweise, die spätere Rentner- verwaltung, Erstellung von Unverfallbarkeits- bescheiden, Überwachung der steuerlichen Grenzen, etc.
 

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