Betriebliche Altersversorgung Mit Unterstützung von Arbeitnehmer und StaatBetriebliche Altersversorgung Mit Unterstützung von Arbeitnehmer und Staat

 

Der klassische Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, die Direktversicherung, ermöglicht dem Arbeitgeber die komplette Abwicklung der Altersversorgung durch die Generali Lebensversicherung AG.


Steuerfreie Beiträge machen die Direktversicherung interessant!

Die Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungs- grenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) (= BBG; in 2010: 2.640,00 EUR!) steuerfrei. Es kann ein so genannter Aufstockungsbetrag in Höhe von 1.800,00 EUR jährlich steuerfrei in Anspruch genommen werden, wenn noch keine Förderung nach § 40 b EStG a. F. (Pauschalbesteuerung) besteht und es sich um eine Zusage auf betriebliche Alters- versorgung handelt, die nach dem 31.12.2004 erteilt wurde.

Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen.

Der Arbeitnehmer hat noch weitere Vorteile: Für Direktversicherungsbeiträge von bis zu 4 % der BBG (s. o.) zahlt der Arbeitnehmer keine Sozial- versicherungbeiträge! Lediglich der so genannte Aufstockungsbetrag von maximal 1.800,00 EUR ist sozialversicherungsbeitragspflichtig.

Besteuerung in der Leistungsphase.

Grundsätzlich sind für Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen lediglich Rentenzahlungen zulässig. Alternativ kann jedoch u. U. eine Kapitalauszahlung beantragt werden. Leistungen aus der Direktversicherung unterliegen der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.

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Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos von unseren Volksfürsorge-Spezialisten beraten. Wir erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten und alle Vorteile - Sie erhalten eine maßgeschneiderte Empfehlung, damit Sie sich gleich für das richtige Produkt entscheiden.


Ein Produkt der  

Die Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt eine Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die Finanzierung erfolgt über die Umwandlung von Bruttolohn aus Gehaltsanteilen des Arbeitnehmers, wobei dieser bzw. dessen Hinterbliebene bezugsberechtigt sind.

Vertragspartner und Beitragsschuldner ist der Arbeitgeber.

Über die Finanzierungsform entscheidet der Arbeitgeber. Neben der arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung kann er auch eine voll oder anteilig arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung einrichten.
 

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